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die innovativen Kassensysteme
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Registrierkassenpflicht ab 01.05.2016

überarbeitet am 17.03.2016:

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden -> Die Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig. Drei Unternehmer hatten geklagt, die Registrierkassenpflicht sei "unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbstätigkeit“. Der Verfassungsgerichtshof sieht dies nicht so, jedoch wurde die "Rückrechnung" (Umsätze aus 2015) abgelehnt. Daher gilt die Registrierkassenpflicht bei Erreichen der Umsatz/Bargrenzen erst ab 2016 und somit frühestens ab 01.05.2016. 

überarbeitet am 09.02.2016

Erleichterung der "handelsübliche Warenbezeichnung" auf dem Kassenbon. Einen Auszug aus der Veröffentlichung des BMF finden Sie hier: BMF - handelsübliche Warenbezeichnung.

überarbeitet am 16.11.2015:

der Erlass des BMF wurde am 13.11.2015 veröffentlicht.  Wir werden hier sobald als möglich den Erlass samt Kommentaren einstellen.

überarbeitet am 07.10.2015 Dokumenten Links und Stellungnahmen

BMF- Kassenrichtlinie 2012 diese gilt im Moment noch

BMF - Das Steuerreformgesetz 2015/2016 -  relevante Stellen zum Thema 01.01.2016 wurden markiert

BMF - Entwurf techn. Umsetzung Sicherheitseinrichtung - soll ab 01.01.2017 gültig sein

 

Mittlerweile wurde die Registrierkassenpflicht die per 01.01.2016 gültig ist, beschlossen und die entsprechenden Gesetze und Verordnungen liegen daher in einer Endversion vor. Betroffen hiervon sind alle Unternehmer die jährlich einen Umsatz von mehr als € 15.000 kreieren und Bareinnahmen von mehr als € 7500 jährlich haben.

 

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Prinzipiell ist die Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 für alle Unternehmen die einen Jahresumsatz von € 15.000 oder mehr haben und dabei € 7500 Bareinnahmen, gültig.
Was ist jedoch mit Unternehmen die bis dato noch keine € 15.000 Umsatz haben? Dies ist von zwei Faktoren abhängig, nämlich zum einen ob die Steuer vor Anmeldungen zum Kalendermonat oder zum Kalendervierteljahr fällig sind und zum anderen das Datum des erstmaligen überschreiten der €15.000 Grenze - der Zeitpunkt ab wann dann die Registrierkassenpflicht gilt, verschiebt sich entsprechend..

  • Alle Unternehmen die am 30. September 2015 die €15.000 Umsatz und die €7500 Bareinnahmen überschritten haben ein Strich benötigen ab dem 1. Jänner 2016 eine Registrierkasse.

Hierfür wurden jedoch Ausnahmen festgelegt nämlich, das so genannte „kalte Hände Geschäft „, gemeint sind hier Umsätze die im Freien erwirtschaftet werden jedoch auch hier liegt die Ausnahme von der Registrierkassenpflicht nur bis zu dem Jahresumsatz von € 30.000. Wird dieser Umsatz überschritten, so muss auch hier Registrierkassen angeschafft und verwendet werden (hierfür würde sich natürlich eine mobile Version eines Kassensystems samt mobilen Drucker anbieten-DirGASTMobile).

 

Andere Unternehmen die auch im Außendienst (Mobil)-Umsätze außerhalb der Betriebsstätte erwirtschaften, sind ebenfalls in einer Sonderregelung berücksichtigt, nämlich dahingehend, dass die vorhandene Registrierkasse in der Betriebsstätte verwendet werden darf. Jedoch muss dem Kunden vor Ort eine Rechnung ausgestellt werden, eine Durchschrift muss die volle steuerliche Aufbewahrungszeit aufbewahrt werden, als auch die Umsätze sofort nach Rückkehr in die Betriebsstätte entsprechend in der Registrierkasse erfasst werden. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand.

Es besteht die Möglichkeit eine Förderung in Höhe von € 200 zu erhalten, dies gilt jedoch nur für die Anschaffung von neuen Kassensystemen und nicht für die Änderung von bestehenden Systemen.

Um gerade diesem Bereich der kleineren und mittleren Unternehmen abzudecken, haben wir unser bestehendes DirGAST System erweitert und eine mobile, eigenständige Version erschaffen, die nicht nur für die Gastronomie sondern auch für alle anderen Bereiche verwendet werden kann wie Friseure, Imbisse, Einzelhandelsgeschäfte, kleinere und mittlere  Dienstleister vor Ort oder in der Betriebsstätte, als auch nahezu alle anderen Unternehmen beliebiger Größe. Weitere Informationen finden Sie hier und in dem Bereich DirGASTMobil.

Ebenso beschlossen wurde von der Regierung eine neue Sicherheitsverordnung betreffender Registrierkassen die per 1. Jänner 2017 in Kraft tritt. Hierfür liegen bereits Vorschläge technischer Dokumente vor und wir werden sobald diese fertig und abgenommen sind hier weitere Informationen dazu veröffentlichen.

 

Die Ausnahmen von der Regel

Keine Regel ohne Ausnahme und in diesem Sinne folgten hier nun die Ausnahmen die in der Kassenrichtlinie beschlossen wurden:

Ausnahme von Webshops

thematisch interessant ist diese Ausnahme nicht für Unternehmen die reine Webshops betreiben, sondern für die Unternehmen die neben den klassischen Geschäften auch Umsätze über Webshops haben, denn diese online Umsätze wurden jetzt in der Endversion von Registrierkassenpflicht ausgenommen.

Ausnahme von Automaten

eigentlich müsste jeder Automat der nicht rein mechanisch betrieben wird, eine Registrierkasse implementiert haben. Da dies zu einer sehr kostenintensiven Umstellung gekommen wäre, wurden hier alle Automaten ausgenommen, deren Einzelumsatz €20 nicht übersteigt.

Ausnahme QRCode auf dem Kassenbeleg

in der gesetzlichen Richtlinie ist ebenso der Manipulationsschutz, der durch asynchrone Signatur erreicht werden soll, vorgegeben und muss dieser der 1. Jänner 2017 in Funktion sein. Dabei ist vorgesehen dieses Signatur auf jeden Kassenbeleg mittels eines QRCodes auf zu drucken. Diese Vorgabe wurde dahingehend entschärft das Drucker die nicht in der Lage sind einen solchen Code zu drucken, die Signatur auch in Form einer Zahlenkette auf drucken dürfen.

 

07.10.2015

Aufgrund dessen das wir immer wieder auf Themen angesprochen werden die nicht der Wahrheit oder den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen, haben wir uns dazu entschlossen, hier einige Dokumente (Gesetzestexte, Entwürfe udgl.) einzustellen, als auch einige der markantesten Irrtümer zu kommentieren:

 

Q: Jetzt werden meine Daten direkt in das Finanzamt geschickt!

dem ist ganz und gar nicht so. Die Daten müssen als Protokoll im Kassensystem gespeichert werden. Zusätzlich muss in vorgegebenen Intervallen auf einen externen Datenträger (ob Cloud Speicher diese Anforderung erfüllen ist noch nicht klar ) gespeichert werden. Bei einer Prüfung durch die Finanzbehörde sind diese Daten, in einem vom BMF noch zu definierenden Format zu exportieren.

 

Q: Warten wir noch ab, ich habe ja noch das ganze Jahr 2016 Zeit mir eine Kasse zu besorgen!

Dies entspricht ganz und gar nicht der Wahrheit. Lediglich Unternehmer die bereits eine Kasse nach den Kassenrichtlinien 2012 im ihrem Unternehmen verwenden haben Zeit diese bis spätestens 01.01.2017 an die Manipulation Vorgaben anzupassen. Ab dem 01.01.2016 muss bei einem Barverkauf dem Kunden an Kassenbon übergeben werden, Strafen von 5.000€ pro Vorfall sind vorgegeben.

 

Betreffende Dokumente:

BMF- Kassenrichtlinie 2012 diese gilt im Moment noch

BMF - Das Steuerreformgesetz 2015/2016 - wir haben die relevanten Stellen zum Thema 01.01.2016 markiert

BMF - Entwurf techn. Umsetzung Sicherheitseinrichtung - soll ab 01.01.2017 gültig sein

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich

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